Viele Familien nutzen die Deutsche Bahn, um gemeinsam durch Deutschland zu reisen. Wer mit Kindern unterwegs ist, sollte eine wichtige Regel kennen: Für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren ist eine Eintragung auf das Ticket der erwachsenen Begleitperson Pflicht, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Regelung für kostenlose Mitreise von Kindern
Kinder unter 15 Jahren fahren mit der Deutschen Bahn gemeinsam mit einer mindestens 15 Jahre alten Begleitperson ohne eigene Kosten. Allerdings gilt: Die Namen aller Kinder ab sechs Jahren müssen bei der Buchung explizit auf dem Ticket angegeben werden. Diese Vorgabe betrifft alle nationalen Strecken und nahezu alle Ticketarten, sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr wie IC/ICE.
Bußgeld bei fehlender Eintragung
Werden Kinder ab sechs Jahren nicht ordnungsgemäß in das Ticket eingetragen, kann es bei der Fahrkartenkontrolle teuer werden. Die Deutsche Bahn verhängt in solchen Fällen Bußgelder bis zu 60 Euro pro betroffenem Kind. Zusätzlich muss der reguläre Fahrpreis für das Kind entrichtet werden. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle Belastung, die sich leicht durch sorgfältige Buchung vermeiden lässt.
Ausnahmen und Besonderheiten
Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bedarf es keiner namentlichen Nennung auf dem Ticket, selbst wenn sie die Reise kostenfrei antreten. Die Regel gilt ausschließlich für Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren, wenn sie mit einer mindestens 15-jährigen Begleitperson reisen. Auch Großeltern und ältere Geschwister können als Begleitpersonen anerkannt werden, sofern sie die Altersvorgabe erfüllen.
So gelingt die richtige Buchung
Während der Ticketbuchung im Online-Portal oder am Automaten fordert das System zum Eintrag aller mitreisenden Kinder ab dem sechsten Geburtstag auf. Die Deutsche Bahn gestaltet diesen Prozess einfach: Vor dem Abschluss des Kaufvorgangs können die Namen und das Alter jedes Kindes eingetragen werden. Wer unsicher ist, sollte die Eingabemaske sorgfältig kontrollieren oder sich bei der Buchung im Reisezentrum beraten lassen.
Praktische Tipps für die Reiseplanung
Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich
- Bei jeder Buchung sämtliche begleitenden Kinder ab sechs Jahren namentlich einzutragen
- Das Ticket nach abgeschlossenem Kauf zu prüfen und ggf. fehlende Namen sofort nachzutragen
- Die Regelung auch bei längeren oder mehrteiligen Fahrten im Hinterkopf zu behalten
- Online gebuchte Tickets vor Antritt der Reise auf Vollständigkeit zu kontrollieren
Mögliche Folgen bei Missachtung der Pflicht
Wer sich über die Vorschrift hinwegsetzt oder aus Unachtsamkeit vergisst, die Kinder aufzuführen, sieht sich bei einer Kontrolle nicht nur mit einem Bußgeld konfrontiert. Zusätzlich wird der für das Kind fällige Normalpreis verlangt. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Deutschen Bahn sind in der Überprüfung dieser Regelung geschult und können Ausnahmen nicht gewähren. Die Durchsetzung trägt zur Einnahmensicherung bei und soll Missbrauch vermeiden.
Relevanz der Regel für Familienreisen
Familien profitieren durch die Mitnahmeregel für Kinder bis 14 erheblich von preiswertem Bahnreisen. Voraussetzung ist, dass die Vorgaben exakt befolgt werden. Wer regelmäßig mit Kindern unterwegs ist, sollte sich die Eintragungspflicht einprägen. Gerade auf beliebten Strecke und zu Ferienzeiten finden vermehrt Kontrollen statt. Wer die Vorschriften kennt, sorgt für eine entspannte Reise ohne zusätzliche finanzielle Belastungen.
Fazit zur Kinder-Mitnahme im Bahnverkehr
Die Pflicht zur Eintragung ist ein wesentlicher Bestandteil der Ticketregelung der Deutschen Bahn. Informierte Eltern können die Vorteile des kostenfreien Reisens optimal ausschöpfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache im Reisezentrum oder das Studium der aktuellen Bedingungen auf der Website der Deutschen Bahn. Zusatzgebühren und Bußgelder lassen sich so problemlos umgehen.