Wer Grundsicherung erhält und gleichzeitig mit einer Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad lebt, kann von deutlich mehr Unterstützungsleistungen profitieren als viele annehmen. Durch gezielte Mehrbedarfe, Zuschüsse und Nachteilsausgleiche lässt sich die finanzielle Belastung im Alltag spürbar reduzieren.
Mehrbedarfe bei Grundsicherung: Mobilität, Warmwasser und Ernährung
Die Grundsicherung sieht zusätzliche Mehrbedarfe für Menschen mit Schwerbehinderung oder anerkanntem Pflegegrad vor. Der sogenannte Mehrbedarf für Mobilität deckt etwa gestiegene Beförderungskosten ab und ist für viele mit GdB 80 oder höher, oder Merkzeichen „G“, relevant. Auch ein zusätzlicher Betrag für Warmwasser steht Personen zu, deren Warmwasserbereitung nicht zentral erfolgt. Menschen mit speziellen gesundheitlichen Anforderungen können einen Ernährungsmehrbedarf geltend machen. Diese Mehrbedarfe werden separat beantragt und heben die monatliche Leistung an.
Entlastung und Zuschüsse für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige, die Grundsicherung beziehen, bekommen zweckgebundene Leistungen wie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € oder Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € zusätzlich. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellt die Pflegekasse einmalig bis zu 4.000 € zur Verfügung, etwa für barrierefreie Badezimmer oder Treppenlifte. Diese Leistungen werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet und reduzieren die tatsächlichen Ausgaben der Betroffenen erheblich.
Zusätzliche Leistungen für Familien mit Kindern
Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, können neben dem Regelsatz weitere sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Dazu gehören
- Schulbedarfspaket für jedes Schuljahr
- Kostenübernahme für Klassenfahrten oder Ausflüge
- Lernförderung bei Bedarf
Diese Leistungen werden separat beantragt und stehen unabhängig vom Regelsatz zur Verfügung. Gerade bei mehreren Kindern entlasten sie Familienhaushalte messbar und sichern Chancengleichheit im Bildungssystem.
Freibeträge erhöhen den Auszahlungsbetrag
Freibeträge wie etwa für Grundrentenzeiten gemäß § 82a SGB XII oder für zusätzliche Altersvorsorge werden bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt und erhöhen den individuell ausgezahlten Betrag. Wer nachweislich Zeiten der verpflichtenden Grundrente oder private Zusatzrenten nachweisen kann, profitiert von diesen Freibeträgen langfristig. Auch Vermögensschutz für Riester- oder betriebliche Rente ist gesichert.
Nachteilsausgleiche: Spürbare Entlastungen im Alltag
Verschiedene Nachteilsausgleiche stehen Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung und entlasten konkret
- Rundfunkbeitragsbefreiung für blinde, gehörlose oder erheblich behinderte Empfänger
- Kostenfreie ÖPNV-Wertmarke bei entsprechendem Merkzeichen
- Reduktion oder Befreiung von der Kfz-Steuer für Fahrzeuge im eigenen Haushalt
- Die 100.000-€-Grenze bei Heimunterbringung schließt Rückgriffe auf das Vermögen von Angehörigen weitestgehend aus
Hierbei handelt es sich um bundesweit geltende Regelungen, die beantragt werden müssen, aber gerade für chronisch Kranke und Senioren hohen finanziellen Mehrwert bieten.
Kombination von verschiedenen Leistungen maximieren
Viele Leistungsbereiche sind kombinierbar. So können etwa Pflegeleistungen unabhängig von den Nachteilsausgleichen und Mehrbedarfen beantragt werden. Auch Familien mit Kindern erhalten ergänzende Schul- und Lernförderung, selbst wenn bereits Mehrbedarfe oder Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden. Es lohnt sich, die individuellen Anspruchsvoraussetzungen im Detail zu prüfen und gegebenenfalls Beratungsangebote von Sozialverbänden oder kommunalen Stellen zu nutzen.
Antragstellung und praktische Hinweise
Für zusätzliche Leistungen und Mehrbedarfe ist in der Regel ein separater Antrag erforderlich. Oft helfen Beratungsstellen beim Ausfüllen und Zusammenstellen der notwendigen Nachweise, wie ärztliche Atteste oder Pflegegradbescheide. Wer rechtzeitig und vollständig beantragt, erhält die Mehrbedarfe rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Mit gezieltem Wissen über Grundsicherung bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad lassen sich erhebliche monatliche Entlastungen realisieren. Die zahlreichen Möglichkeiten – vom Entlastungsbetrag bis hin zur Rundfunkbeitragsbefreiung – zeigen, dass ein strukturiertes Vorgehen bares Geld spart und die Lebensqualität vieler Menschen deutlich verbessert.